Vereinbarungen zum Transport
schwaben netz bietet Gaslieferanten den Zugang zu ihrem Gasversorgungsnetz an. Hierbei gelten die Regeln der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“. Gaslieferanten müssen vor einem Transport sicherstellen, dass alle Kapazitäten in einem Bilanzkreis im jeweiligen Marktgebiet bilanziert werden.
Kooperationsvereinbarung Gas
- Standardverträge des BDEW
www.bdew.de/service/standardvertraege/kooperationsvereinbarung-gas
Kommunikationsdatenblatt schwaben netz gmbh
Hier finden Sie alle Ansprechpartner rund um die Marktkommunikation mit dem Netzbetreiber schwaben netz gmbh gemäß der aktuell gültigen Kooperationsvereinbarung (Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag).
Aktuelles Kommunikationsdatenblatt (Excel, 86 KB)
Lieferantenrahmenvertrag
Für die Ausspeisung aus dem Netz müssen mit schwaben netz ein Lieferantenrahmenvertrag sowie ergänzende Vereinbarungen abgeschlossen werden.
Lieferantenrahmenvertrag Gas (PDF, 615 KB)
Lieferantenwechsel
Im liberalisierten Energiemarkt können Energienutzende ihren Lieferanten frei wählen. Den für die Netznutzung notwendigen Datenaustausch wickeln die beteiligten Marktpartner grundsätzlich über einheitliche Formulare und Datenformate ab. Grundlage hierfür ist der Beschluss der BNetzA (BK 7, Az: BK7-06-067) zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel der Lieferanten mit Gas (GeLi Gas).
GeLi Gas Beschluss (PDF, 388 KB)
GeLi Gas Prozesse (Anlage zum Beschluss), (PDF, 3,15 MB)
Seit dem 28.10.2011 gilt zudem ein Änderungsbeschluss zur GeLi Gas und zur WiM (BK7-11-075)
Änderungsbeschluss zu GeLi Gas und WiM (BK7-11-075), (PDF, 290 KB)
EDI@Energy
Die Bundesnetzagentur hat in ihren Festlegungsverfahren BK6-06-009 GPKE und BK 7-06-067 GeLi Gas einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate für die Energiewirtschaft vorgegeben. Als Basis für den elektronischen Datenaustausch ist das Datenformat UN/EDIFACT gewählt und die konkreten Nachrichtentypen für den Datenaustausch sind festgelegt worden.
In Abstimmung mit der Bundesnetzagentur wird unter der Dachmarke EDI@Energy die bisher von VDEW für die Elektrizitätswirtschaft und DVGW für die Gaswirtschaft vorgenommene Erstellung, Weiterentwicklung und Pflege der Nachrichtenbeschreibungen zum Lieferantenwechselprozess konzentriert.
Nachfolgend finden Sie die Nachrichtenbeschreibungen, Anwendungshandbücher und weitere Dokumente, die im Rahmen der GeLi Gas und GPKE umgesetzt werden müssen.
Aktuelles Zertifikat für die Marktkommunikation (zip, 2 KB)
Kommunikationsplattform rund um die Datenformate EDI@Energy
www.edi-energy.de
Kontrollpflicht § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz 2014
Zum 01.01.2015 ist das novellierte Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Kraft getreten. Eine Neuerung, die das MessEG mit sich bringt, ist die Kontrollpflicht für Messwerteverwender in § 33 Abs. 2 MessEG. Ein Verwenden von Messwerten liegt etwa auch dann vor, wenn die Messwerte einer Abrechnung zugrunde gelegt werden.
Messwerteverwender sind demnach: Lieferanten, Netzbetreiber, die keine Messstellenbetreiber sind. Davon zu unterscheiden ist der Messgeräteverwender: Netzbetreiber/Messstellenbetreiber, Messstellenbetreiber von EE-Anlagen, Betreiber von KWK-Anlagen mit eigenem Zähler.
§ 33 Abs. 2 MessEG besagt:
„Wer Messwerte verwendet, hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und hat sich von der Person, die das Messgerät verwendet, bestätigen zu lassen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllt.“
Die schwaben netz bestätigt gemäß § 33 Abs. 2 MessEG für die von uns verwendeten Messgeräte, dass diese die gesetzlichen Anforderungen und wir die für Messsgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen erfüllen.
Nicht genutzte Netzanschlüsse
Wenn Sie Fragen haben zu nicht genutzten Netzanschlüssen helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail unter netzanschluss@schwaben-netz.de.
Entstörungsdienst 0800 - 1828384
Unser Entstörungsdienst ist jederzeit für Sie erreichbar. Bitte beachten Sie, dass die Telefonate zu Protokollzwecken aufgezeichnet werden.
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