Energiemix für die Zukunft
Biogas ist ein brennbares Gas, das durch die Vergärung von Biomasse jeder Art entsteht. Dieser Zersetzungsprozess wird in Biogasanlagen technisch genutzt, um aus biologisch abbaubaren Rohstoffen wie Gülle, oder Pflanzen wie Raps und Mais, eine veredelte Form zu erzeugen. Das so gewonnene Biogas hat die gleiche Qualität wie fossiles Gas. Der Vorteil: Eine Biogasanlage ist besonders CO2-freundlich und klimaneutral. Das Biogas wird in unser Leitungsnetz eingespeist und zum Endverbraucher transportiert.
Netzanschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas
In unserem örtlichen Verteilnetz ist die Einspeisung von Biogas grundsätzlich immer möglich. Dabei sind einige Regelungen zu beachten. Voraussetzung für die Einspeisung ist eine positive Netzverträglichkeitsprüfung durch die schwaben netz gmbh. § 19 (2) EnWG in Verbindung mit § 33f GasNZV regeln die notwendigen Abläufe und Fristen für das Anschlussbegehren zur Einspeisung von Biogas.
Netzanschlussbegehren
Als ersten Schritt benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren. Bitte füllen Sie unseren Antrag aus und senden Sie ihn unterschrieben zurück. Für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens benötigen wir folgende Informationen:
- Standort der Anlage, inkl. Lageplan und Katasterplan
- Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
- Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe der Anlage [Nm³/h]
- Substrateinsatz
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inkl. Fließschema
- Erwartete Gasqualität als Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260.
Anfrage Netzverträglichkeitsprüfung (PDF, 72 KB)
Bitte senden Sie die Anfrage per Post an folgende Adresse:
schwaben netz gmbh
Christian Reiner
Bayerstr. 45
86199 Augsburg
Oder per E-Mail an
Christian.reiner@schwaben-netz.de
Bearbeitungsablauf
Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob es technisch möglich ist, Ihre Einspeisemengen in unser Gasnetz aufzunehmen. Dabei fällt eine Kostenpauschale in Höhe von 2.500 Euro an. Vorab ist eine Vorschusszahlung gem. § 33 Abs. 5 GasNZV in Höhe von 25% der Kostenpauschale (625 Euro) zu leisten. Sobald diese bei uns eingegangen ist, beginnt die Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens.
Spätestens drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung erhalten Sie das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung. Innerhalb weiterer drei Monate unterbreiten wir Ihnen dann ein Angebot für einen Netzanschlussvertrag.
Technische Mindestanforderungen
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