Zum Zählerwesen und Messstellenbetrieb
Um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet, das 2016 in Kraft getreten ist. Darin wird die Modernisierung der Zählerinfrastruktur geregelt. Das MsbG hat mit seinem Inkrafttreten die Messzugangsverordnung (MessZV) sowie den § 21b des EnWG ersetzt.
Der Messstellenbetreibende ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Hier finden Sie alle Informationen für die Messung und den Messstellenbetrieb im Netzgebiet von schwaben netz.
Informationen zum Messstellenbetrieb
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
www.gesetze-im-internet.de/msbg
Technische Mindestanforderungen an Biogas-Messstellen-Einrichtungen (PDF, 127)
Messstellenrahmenvertrag für Transportkunden
Inaktive Netzanschlüsse
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Marko Melev
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