Informationen für Messstellenbetreibende

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ermöglicht eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Für die Umsetzung des MsbG in unserem Netzgebiet ist schwaben netz verantwortlich.

Zum Zählerwesen und Messstellenbetrieb

Um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet, das 2016 in Kraft getreten ist. Darin wird die Modernisierung der Zählerinfrastruktur geregelt. Das MsbG hat mit seinem Inkrafttreten die Messzugangsverordnung (MessZV) sowie den § 21b des EnWG ersetzt.

Der Messstellenbetreibende ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Hier finden Sie alle Informationen für die Messung und den Messstellenbetrieb im Netzgebiet von schwaben netz.

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